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   BSG, 22.06.1967 - 9 RV 70/65   

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BSG, 22.06.1967 - 9 RV 70/65 (https://dejure.org/1967,11665)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1967 - 9 RV 70/65 (https://dejure.org/1967,11665)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1967 - 9 RV 70/65 (https://dejure.org/1967,11665)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.11.1963 - 10 RV 191/61
    Auszug aus BSG, 22.06.1967 - 9 RV 70/65
    Diese Praxis habe zur Folge gehabt9 daß eine berufliche Betroffenheit bei Handwerkern im allgemeinen nicht zu einer Erhöhung des Grades der MdB führts Daher habe der Umanerkennungsbescheid der seinerzeit herrschenden Auffassung, somit der Rechtswirklichkeit, entsprochen° In dem Urteil des BSG vom 260 November 1963 - 10 RV 191/61 (BVB1 1964 so 115) werden? daß in entsprechender.

    weitergehenden Rückwirkung stellt auch keine unzulässige Rechtsausübung daro Insbesondere ist der Kläger nicht durch den Beklagten in der Wahrnehmung seiner Rechte gehindert oder eingeschränkt worden" Da somit eine Verpflichtung des Beklagten nicht anerkannt werden kann9 die Rente bereits ab 10 Januar 1958 oder gar schon ab 1" Oktober 1950 zu gewähren" bedarf es keiner Ausführungen darüber9 inwieweit ein solcher Anspruch wegen Verjährung abgelehnt werden müßteo Im übrigen hat der Senat sich in demUrteil vom 210 März 1967 - 9 RV 872/64 " der Auffassung des 100 Senats des BSG (Urteil vom 26" November 1965 10 RV 191/61 - in BVBl 1964 s" 115) angeschlossen9 daß sogar Ansprüche nach 5 40 Abso 2 VeerG in vier Jahren" zurückgereohnet vom Beginn des Jahres9 in dem-der Antrag nach @ 40 Abso 2 VeerG gestellt wurde, verjähren (vgl() auch BSG 88)°.

  • BSG, 21.03.1967 - 9 RV 872/64
    Auszug aus BSG, 22.06.1967 - 9 RV 70/65
    weitergehenden Rückwirkung stellt auch keine unzulässige Rechtsausübung daro Insbesondere ist der Kläger nicht durch den Beklagten in der Wahrnehmung seiner Rechte gehindert oder eingeschränkt worden" Da somit eine Verpflichtung des Beklagten nicht anerkannt werden kann9 die Rente bereits ab 10 Januar 1958 oder gar schon ab 1" Oktober 1950 zu gewähren" bedarf es keiner Ausführungen darüber9 inwieweit ein solcher Anspruch wegen Verjährung abgelehnt werden müßteo Im übrigen hat der Senat sich in demUrteil vom 210 März 1967 - 9 RV 872/64 " der Auffassung des 100 Senats des BSG (Urteil vom 26" November 1965 10 RV 191/61 - in BVBl 1964 s" 115) angeschlossen9 daß sogar Ansprüche nach 5 40 Abso 2 VeerG in vier Jahren" zurückgereohnet vom Beginn des Jahres9 in dem-der Antrag nach @ 40 Abso 2 VeerG gestellt wurde, verjähren (vgl() auch BSG 88)°.
  • BSG, 11.06.1959 - 10 RV 216/57

    Zur Entscheidung über die besondere berufliche Betroffenheit

    Auszug aus BSG, 22.06.1967 - 9 RV 70/65
    wirtschaftlich und sozial wesentlich geringere Tätigkeit zu verrichten, beruflich besonders betroffen war und deshalb Anspruch auf Berücksichtigung seiner über die körperliche Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben hinausgehénden Minderung der Erwerbsfähigkeit hatte° Diese Rechtslage gibt auch eine Erklärung dafür9 weshalb das BSG erst 1959 zu Einzelfragen des beruflichen Betroffenseine Stellung genommen hat (die Entscheidungen in BSG 79 1789 BSG 87 2099 216 und BSG 9, 291 betreffen andere Fragen zu 5 30 Abs" 1 BVG aF)9 zB ob schon ein berufliches Betroffensein anzunehmen sei? wenn die spätere Tätigkeit zwar nicht hinsichtlich des wirtschaftlichen Ertrages9 wohl aber in der sozialen Wertung hinter der früheren Tätigkeit wesentlich zurückbleibt (BSG 10, 69)" Hier wurde 12.
  • BSG, 25.06.1959 - 10 RV 107/58

    Entlassung als Lotse wegen Schwerhörigkeit - besonderes berufliches Betroffensein

    Auszug aus BSG, 22.06.1967 - 9 RV 70/65
    nur diese Rechtsfrage entschieden und dabei vorausgesetzt" daß der Verlust des Berufs ohne 5rlangung einer annähernd vergleichbaren Tätigkeit stets zu einer Erhöhung der MdB wegen beruflichen Betroffenseins führen müsse° Dasselbe trifft für andere Entscheidungen des BSG zu9 in denen entschieden wurde9 daß der Beschädigtc " der den früheren Beruf ohne Minderverdienst ausüben könne? auch dann beruflich betroffen ist9 wenn er seine Arbeit nur unter außergewöhnlicher Energie und Gefährdung seiner Gesundheit verrichten kann (BSG 15" 20), oder wenn er infolge der Schädigung in der Altersversorgung schlechter gestellt ist (BSG 149 176 sowie Urteile vom 250 Juni 1959 - 10 RV 107/58 - und 290 Mai 1962 - 7 RV 762/61 w)c Alle diese Entscheidungen gaben zwar Anlaß zur Auslegung des Z 30 BVG; sie betreffen aber nur ganz bestimmte Rechtsfragen im Rahmen des beruflichen Betroffenseins° Diese Entscheidungen haben sich mit dem Sachverhalt? der zu einer Bejahung des beruflichen Betroffenseins des V.
  • BSG, 29.05.1962 - 7 RV 762/61
    Auszug aus BSG, 22.06.1967 - 9 RV 70/65
    nur diese Rechtsfrage entschieden und dabei vorausgesetzt" daß der Verlust des Berufs ohne 5rlangung einer annähernd vergleichbaren Tätigkeit stets zu einer Erhöhung der MdB wegen beruflichen Betroffenseins führen müsse° Dasselbe trifft für andere Entscheidungen des BSG zu9 in denen entschieden wurde9 daß der Beschädigtc " der den früheren Beruf ohne Minderverdienst ausüben könne? auch dann beruflich betroffen ist9 wenn er seine Arbeit nur unter außergewöhnlicher Energie und Gefährdung seiner Gesundheit verrichten kann (BSG 15" 20), oder wenn er infolge der Schädigung in der Altersversorgung schlechter gestellt ist (BSG 149 176 sowie Urteile vom 250 Juni 1959 - 10 RV 107/58 - und 290 Mai 1962 - 7 RV 762/61 w)c Alle diese Entscheidungen gaben zwar Anlaß zur Auslegung des Z 30 BVG; sie betreffen aber nur ganz bestimmte Rechtsfragen im Rahmen des beruflichen Betroffenseins° Diese Entscheidungen haben sich mit dem Sachverhalt? der zu einer Bejahung des beruflichen Betroffenseins des V.
  • BSG, 11.06.1968 - 10 RV 906/66
    Angriffen Stellung genommen isto Zu einem Abweichen von dieser Meinung besteht um so weniger Anlaßp als in2wi" schen alle Kriegsopfersenate des BSG einschließlich des früher ebenfalls auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung (KGV) tätigen 110 Senats sich mit ähnlicher Begründung zu derselben Ansicht bekannt haben (BSG Urto vom 22° März 1963 11 BV 724/62 in BSG 199 12; Urto vom 140 Dezember 1966 - 8 RV 185/65 - nicht veröffentlicht; Uri;° vom 150 Januar 1966 f 9 RV 868/6Ä in BVBl 1966" 100; Urt° vom 220 Juni 1967 - 9 RV 70/65 - nicht veröffentlicht)".
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